Bundestagsbüro Platz der Republik 1 11011 Berlin
Tel: 030 / 227-73453
Fax: 030 / 227-70129
Wahlkreisbüros Manfred-Wörner-Straße 144 73037 Göppingen Tel: 07161 / 9866148 Fax: 07161 / 9866149 Filsstraße 57 73312 Geislingen Tel: 07331 / 305395 info@klaus-riegert.de
|
|  |
| |
02.03.2010 - Umwelt
Photovoltaik: Koalition einig über Änderung der Vergütungsregelungen
Deutschland ist im Bereich der Photovoltaik weltweit technologisch
führend. In dieser Branche sind viele Arbeitsplätze entstanden. Um den Wettbewerbsvorsprung unserer heimischen Photovoltaikhersteller zu erhalten und auszubauen müssen wir Anreize für Innovationen schaffen. Nur so erreichen wir die Wettbewerbsfähigkeit dieser neuen Energietechnologien zu anderen Energieträgern. Dazu muss die Vergütung optimal ausgestaltet sein. Eine Überförderung wirkt innovationshemmend. Ein zentrales Anliegen ist, durch Reduzierung der unnötig hohen Kosten der Förderung der Photovoltaik die Belastungen der Verbraucher zu reduzieren. Dies haben wir in der Koalitionsvereinbarung so festgelegt und dies wird grundsätzlich auch von den Interessenvertretern der Solarbranche unterstützt. Mit den getroffenen Regelungen haben wir dem Anliegen der Wirtschaft und der Bürger nach Investitionssicherheit für bereits geplante Anlagen Rechnung getragen.
Folgende Eckpunkte für die Novelle des EEG wurden im Koalitionsausschuss am 23. Februar vereinbart:
1. Erhöhung des Zielkorridors- Als Zielkorridor des Ausbaus der Photovoltaik wurden 3500 Mega-Watt jährlich festgelegt. Dies ist gegenüber dem EEG 2009 mehr als eine Verdoppelung und zeigt die Entschlossenheit der Koalition, den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien zügig zu gehen
2. Berücksichtigung der sinkenden Anlagenkosten- Bei Dach- und Fassadenflächen erfolgt eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung um 16% ab 1. Juli 2010.
- Bei Freiflächen (außer Konversionsflächen) wird die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 einmalig um 15 % gesenkt, bei Konversionsflächen nur um 11 % wegen möglicher Belastung durch Altlasten.
- Die im Gesetz bereits vorgesehene reguläre Absenkung der Vergütung (Degression) wird für Dach-, Fassaden- und Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 % erhöht. Damit liegt die jährliche Abschmelzung der Vergütung je nach Jahr und Anlagengröße bei 9 % - 11 %.
3. Zukünftige Förderung nach dem Prinzip des Atmenden Deckels
Die Höhe der Degression der Vergütungssätze verändert sich ab 2011 in Abhängigkeit vom Erreichen bzw. Überschreiten des Zielkorridors nach dem Prinzip des „Atmenden Deckels“. Beim Überschreiten des Ausbauzieles wird die jährliche Vergütung zusätzlich reduziert, bei Nichterreichen wird die Vergütung weniger stark abgesenkt. Der Beobachtungszeitraum zur Festlegung des Ziel-Korridors wird auf den Zeitraum von Juni bis September 2010 festgelegt. Bei folgendem jährlichen Zubau von Photovoltaikleistung erfolgen dementsprechend zusätzliche Ab- bzw. Zuschläge zur Einspeisevergütung:
Degressionsminderung: Zubau < 1500 MW + 7,5 % < 2000 MW + 5% < 2500 MW + 2,5%
Degressionssteigerung ab 2011: Zubau > 3500 MW - 2% > 4500 MW - 4% > 5500 MW - 6%
Degressionssteigerung ab 2012: Zubau > 3500 MW - 3% > 4500 MW - 6% > 5500 MW - 9%
4. Weitere Freiflächen können genutzt werden
Neu aufgenommen in die Förderung werden Freiflächenanlagen auf bestehenden Gewerbeflächen sowie an Bundesautobahnen und Schienenwegen. Auch rückgebaute Wohnbebauung und nicht mehr genutzte Bahnflächen sollen genutzt werden können.
5. Keine neuen Anlagen auf Ackerflächen, aber Investitionssicherheit für bereits begonnene Projekte
Auf Ackerflächen gibt es keine Vergütung mehr für Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen. Sollte vor dem 1. Januar 2010 ein gültiger Bebauungsplan vorgelegen haben, der den Bau von Photovoltaikanlagen vorsieht, dann verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2010 mit der ursprünglichen Förderhöhe.6. Eigenverbrauch beim Anlagenbetreiber unterstützen
Der wirtschaftliche Vorteil aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom wird auf 8 Cent erhöht (bislang 3,5 Cent), allerdings bis 31. Dezember 2011 (Termin der nächsten regulären Überprüfung des EEG) befristet sowie bei einer maximalen Anlagengröße von 0,8 MW gedeckelt. Die Verknüpfung der Zahlung mit einer Verpflichtung zur Nutzung eines Stromspeichers beim Anlagenbetreiber wird bei der nächsten EEG-Novelle geprüft. Die Bundesregierung wird auf der Basis dieser Eckpunkte den Fraktionen eine Formulierungshilfe zur Verfügung stellen, die dann als Gesetzentwurf der Fraktionen in die parlamentarischen Beratungen geht. Auf Grund der weiter zu erwartenden Marktveränderungen wird zukünftig im Drei-Jahres-Rhythmus durch die Bundesregierung ein EEG-Erfahrungsbericht vorgelegt. Auf dem nächsten Erfahrungsbericht aufbauend wird eine Novellierung des EEG mit Wirkung zum 1. Januar 2012, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, erfolgen.
|
|
|
 |
Volltext-Suche |
Aktionen |
CDU-Links |
|
 |
 |