Bundestagsbüro Platz der Republik 1 11011 Berlin
Tel: 030 / 227-73453
Fax: 030 / 227-70129
Wahlkreisbüros Manfred-Wörner-Straße 144 73037 Göppingen Tel: 07161 / 9866148 Fax: 07161 / 9866149 Filsstraße 57 73312 Geislingen Tel: 07331 / 305395 info@klaus-riegert.de
|
|  |
| |
21.12.2009 - Soziales
Schutzschild für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Das Kabinett hat den Entwurf des SozialversicherungsStabilisierungsgesetzes verabschiedet. Damit runden wir die Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise ab, die wir unter der Großen Koalition begonnen haben. Denn die Folgewirkungen der Krise beschränken sich nicht allein auf den Bereich der Banken und Wirtschaft. Betroffen sind nicht zuletzt auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.Die Krise reißt spürbare Lücken in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 wurde daher vereinbart, die Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Arbeitgeber und damit die Lohnnebenkosten zur Überwindung der Krise stabil zu halten. Es soll ein Schirm zum Schutz der Arbeitnehmer in der Krise aufgespannt werden.Das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz spannt diesen Schutzschirm auf:- Wer während seiner Erwerbstätigkeit nachhaltig privat für das Alter vorgesorgt hat, soll nicht während einer verhältnismäßig kurzen Zeit der Erwerbslosigkeit auf Teile davon zurückgreifen müssen. Neben der gesetzlichen und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge soll dies in stärkerem Umfang als bisher auch für Ansprüche gelten, mit denen unwiderruflich für das Alter vorgesorgt wurde. Das Schonvermögen beim SGB II wird daher von 250 € auf 750 € pro Lebensjahr erhöht.
- Die weltweite Wirtschaftskrise hat auch zu Einnahmeausfällen und steigenden Ausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) geführt. Hierdurch wird der BA in 2009 ein voraussichtliches Defizit i.H.v. rund 14,9 Mrd. € entstehen. Dadurch wird die Rücklage der BA am Jahresende auf rd. 1,8 Mrd. € sinken. Für das Haushaltsjahr 2010 erwartet sie - bei einem unveränderten Beitragssatz in Höhe von 2,8 Prozent - ein Defizit in Höhe von rd. 17,8 Mrd. €, gleichbedeutend mit einem Fehlbestand am Jahresende von rd. 16,0 Mrd. €. Dieser wird nun nicht mehr als rückzahlbares Darlehen, sondern als einmaliger Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.
- Für die gesetzliche Krankenversicherung werden im Jahr 2010 konjunkturbedingte Mindereinnahmen erwartet. Zur Kompensation krisenbedingter Mindereinnahmen ist es als gesamtstaatliche flankierende Maßnahme erforderlich, der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 einmalig zusätzlich aus dem Bundeshaushalt Mittel in Höhe von 3,9 Mrd. € zur Verfügung zu stellen. Damit belaufen sich die Zuschüsse des Bundes an den Gesundheitsfonds im kommenden Jahr auf nunmehr insgesamt 15,7 Mrd. €.
- Ein Grünlandmilchprogramm des Bundes stützt die Einkommen der von der Krise betroffenen Milcherzeuger, insbesondere für Erzeuger auf Grünlandstandorten. Dafür sind für die Jahre 2010 und 2011 Mittel i.H.v. 300 Mio. € für Milcherzeuger eine Grünlandprämie und eine Kuhprämie vorgesehen. Ferner stellt die Europäische Union im Rahmen der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation als Krisenmaßnahme für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse insgesamt weitere 300 Mio. € zur Verfügung (so genanntes EU-Milchprogramm), von denen auf Deutschland etwa 61 Mio. € entfallen werden. Diese Mittel werden für eine zusätzliche Grünlandprämie für Milchviehhalter, die bereits im Jahr 2009 von der Krise des Milchmarkts betroffen waren, verwendet.
Gleichzeitig erhöht der Bund seinen Zuschlag an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung um 100 Mio. € in 2010, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Zusätzliche Mittel für ein Liquiditätsprogramm für Landwirte i.H.v. 25 Mio. € werden zur Verfügung gestellt.
Aus dem aufzuspannenden Schutzschirm ergeben sich folgende Belastungen für die öffentlichen Haushalte, insbesondere für den Bundeshaushalt: Mit diesen Maßnahmen runden wir den Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der aktuellen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in einem wesentlichen Bereich zu Gunsten insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Wir leisten dadurch einen Beitrag zur Stabilisierung der Nachfrage durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gleichzeitig werden die Lohnnebenkosten insgesamt begrenzt. Auch dies ist ein Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Wir schaffen damit eine gute Grundlage für den wirtschaftlichen Aufschwung und zur Beendigung der internationalen Krise.
|
|
|
 |
Volltext-Suche |
Aktionen |
CDU-Links |
|
 |
 |